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Urlaub

"Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
Die drei erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge. Oft wird „Urlaub“ mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt. Selbstständige dagegen können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Vor allem Kleinunternehmer gönnen sich daher oft zu wenig oder gar keinen Urlaub.

Begriff
Sprachgeschichtlich geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis“ bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem Ritter erteilen konnte. So baten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also um „Urlaub“.
Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis“ verstanden, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen“.

Deutschland
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Die durch die Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tarifverträge sind aber meistens deutlich großzügiger, sodass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 29 Tage Urlaub im Jahr (und zehn gesetzliche Feiertage) genießen können. Sie liegen damit (nach Schweden, den Niederlanden und Dänemark) auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Einzelne Studien bezeichnen die Deutschen dessen ungeachtet trotzdem als angeblichen „Freizeitmeister Europas“, obwohl die Fakten dies nicht bestätigen.

Arbeitnehmer
Die Anfänge des bezahlten Jahresurlaubs liegen im Kaiserreich. Heute kennt das Arbeitsrecht in Deutschland folgende Urlaubsformen:

  • Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er landesrechtlich geregelt.
  • Erholungsurlaub dient vor allem der Erhaltung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. In Deutschland regelt ihn das Bundesurlaubsgesetz – für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche) gelten teils Sonderregelungen. Tarifverträge oder Arbeitsverträge enthalten oft Regelungen, die für den Arbeitnehmer günstiger als die gesetzliche Mindesturlaubsregelung sind (es gilt das Günstigkeitsprinzip). Diese Regelungshierarchie gilt auch in der Schweiz, wo das Obligationenrecht nur Minimalstandards festlegt.
  • Erziehungsurlaub können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen, um sich der Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu widmen. Er ist in Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt und wird dort seit 2004 als Elternzeit bezeichnet.
  • Mutterschaftsurlaub heißen in nichtamtlicher Diktion die in Mutterschutzgesetzen enthaltenen Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.
  • Pflegeurlaub ermöglicht Arbeitnehmern die Pflege von nahen Angehörigen. Er wurde 2008 eingeführt und wird als Pflegezeit bezeichnet.
  • Als Sonderurlaub bezeichnet man schließlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen. Rechtsgrundlage sind in Deutschland insbesondere § 616 BGB sowie Tarifverträge.
  • Wahlvorbereitungsurlaub soll den Kandidaten für den Deutschen Bundestag die Durchführung eines Wahlkampfes ermöglichen.

Eine Sonderform von Urlaub nennt sich Sabbatical. Vor allem Schullehrer und Beamte nutzen des Öfteren diese Möglichkeit, bei einem Einkommen von z.B. 80 % des ursprünglichen Monatsgehaltes nach vier Jahren ein "Urlaubsjahr" einzulegen. Dies entspricht zwar nicht der gesetzlichen Urlaubsregelung (ist vielmehr ein Arbeitszeitmodell), wird aber im Sprachgebrauch meist als ein solcher angesehen."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub; 28.09.2014

Als Rentnerin mache ich also keinen Urlaub mehr! Meine "Urlaubsberichte" möchte ich aber weiterhin veröffentlichen.